Paragraph 11 Tierschutzgesetz Lehrgang Online
Wer beruflich als Tierbetreuer oder Hunde-, Katzentrainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Dies schließt sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die gewerbsmäßige Haltung von Wirbeltieren, sowie für private -nicht mobile Tierbetreuer, Tierrainer, Tierpensionen, Auslandstierschutz, Tierheim / tierheimähnliche Einrichtung, Import und Vermittlung von Auslandshunden ein.
.... schreibt vor, dass Jeder der gewerblich mit Tieren arbeiten möchte, dice erforderliche Sachkunde besitzen muss. Wir bieten Ihnen Sachkundelehrgänge, Aus- und Fortbildungen an, die als Qualifikations-Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können. Unsere Lehrgänge sind nach § 4 Nr. 21 bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit
Beruflicher oder gewerbsmäßiger Umgang mit Hunden ist erlaubnispflichtig!
Diese Ausbildungen / Qualifikationslehrgänge können Sie absolvieren:
Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes .
- Ausbildung zum Hundetrainer (Hundetrainerausbildung mit Abschlussprüfung)
- Ausbildung Hundewissenschaft
- Sachkunde für Hundetrainer
- Sachkunde für Züchter
- Sachkunde für Tierschutzorganisationen und Auslandstierschutz
- Sachkunde Hundebetreuer, Hundetagesstätte, Dogwalker
- Sachkunde Katzenhaltung und Kleinsäuger
Lehrgang Sachkundenachweis § eleven TierSchG für Hundeausbilder / -Trainer und alle Interessierte.
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Lehrgang Sachkundenachweis § eleven TierSchGfür gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte.
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Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchGfür gewerbliche Katzenhalter und Kleinsäuger wie Tierpensionen, Tiersitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Auslandstierschutz und alle Interessierte.
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Ausbildung Hundetrainer & Hundebetreuer
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Infos zur unsere Ausbildung, Termine und Inhalte >>>>
Ausbildung Hundewissenschaft
Es handelt sich nicht um einen Beruf, sondern um einen Lehrgang für Anspruchsvolle, die einen Beruf mit Hunden betreiben und ihr Wissen auf den neuesten Stand up bringen wollen.
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Seminare und Workshops
Seminare und Fortbildungen für Tierhalter, Züchter, Mitarbeiter im Tierschutz, Auslandstierschutz, Tiersitter, Tierpensionen, Hundetrainer und Hundesportler. Mit Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Veterinäramt.
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Für die Erteilung der Erlaubnis müssen Sie, die mit Tieren arbeiten möchten, sich an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Einzureichen sind dort zum einen der schriftliche Antrag und ein Nachweis über entsprechende Fachkenntnisse. Eine Mustervorlage für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § xi Abs. one Tierschutzgesetz.
Da dice zuständige Behörde den Antrag nach eigenem Ermessen bearbeitet, sind neben den geforderten Dokumenten nach Möglichkeit weitere Unterlagen einzureichen, z.B.:
- umfassender Lebenslauf
- Beschreibung der Räume/Örtlichkeiten, in denen die Tätigkeit durchgeführt wird
- Beschreibung der Art und des Umfangs der Tätigkeit
- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweise über die Zuverlässigkeit (z. B. Praktikumszeugnisse, Nachweis über eine entsprechende Ausbildung etc.)
§ 10 Landeshundegesetz / Haltung / Hunde bestimmter Rassen
Halter / Betreuer von Hunden bestimmter Rassen können die Sachkundeprüfungen und Verhaltensprüfungen absolvieren.
Source: https://seminar-sachkundenachweis.de/
Posted by: villalvazohatchowze.blogspot.com
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